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Aktuelle Informationen zum Distanzlernen ab dem 12.04.2021

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Sehr geehrte Eltern,

Donnerstagabend erreichte uns die Information der Landesregierung, dass in der ersten Woche nach den Osterferien (12.04.2021-16.04.2021) der Schulbetrieb im Distanzlernen fortgesetzt wird. Über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer erhalten Sie weitere Informationen zur Organisation.

Eine Notbetreuung wird wieder eingerichtet. Für Kinder ohne Betreuungsvertrag findet die Betreuung bis maximal 13 Uhr statt, für Kinder mit Betreuungsvertrag wird eine Betreuung bis 15 Uhr gewährleistet. Wir weisen darauf hin, dass diese Notbetreuung lediglich für Familien angeboten wird, die ihre Kinder nach sorgfältiger Prüfung zuhause "nicht angemessen" betreuen können. In unserer Schule wird Frau Sladek mit ihrem Team die Betreuung sicherstellen. Dazu ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Das Formular finden Sie hier. Bitte werfen Sie das Formular in unseren Briefkasten. Sie können es auch per Mail an schulleitung@st-bernhard-schule.bocholt.de schicken. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an Frau Sladek unter der Rufnummer 0175 7615880 wenden!

Bitte beachten Sie, dass unsere Schulbusse in der nächsten Woche nicht fahren werden. Soeben sind in unserer Schule Selbsttests eingetroffen. Dabei handelt es sich um den CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test der Firma Siemens Healthineers. Es handelt sich dabei um einen Nasen-Abstrich, den die Kinder selbstständig in den vorderen Nasenlöchern mit einem Abstrichtupfer durchführen sollen. Geplant ist eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigten. Diese Testung soll zweimal wöchentlich erfolgen. Die Tests sollen - Stand heute - in den einzelnen Klassen unter Aufsicht der Lehrkraft durchgeführt werden. Kinder, die einen Selbsttest mit positivem Ergebnis erhalten, müssen von den Eltern abgeholt werden. Sie müssen dann einen PCR-Test durchführen und können erst nach Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder am Unterricht teilnehmen. Erst wenn auch der PCR-Test positiv ist, wird sich das Gesundheitsamt einschalten und das weitere Vorgehen mit der Schulleitung abklären.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen. Die Testung darf dann aber nur höchstens 48 Stunden zurückliegen. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Noch ist unklar, ob wir die Selbsttests in der nächsten Woche für die Notbetreuung einsetzen können. Dieses würden wir natürlich sehr befürworten, um gerade nach der Ferienzeit mögliche Infektionen schnell erkennen zu können. Wir warten noch auf eine klare Handlungsanweisung und veröffentlichen diese umgehend auf unserer Homepage.

Liebe Eltern! Leider stehen Sie nun wieder vor der großen Herausforderung, Kinderbetreuung mit Homeschooling organisieren zu müssen. Auch wir Lehrerinnen und Lehrer bedauern es sehr, dass wir nicht zumindest das Wechselmodell fortsetzen können. Nun gilt es, vor allem die Kinder wieder zu motivieren und ihnen Zuversicht zu geben, dass der Schulbetrieb mit Selbsttests hoffentlich schnell wieder aufgenommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Niehuis



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