Nachrichten im Detail

Neue Regelung im Schulbusverkehr

von

Sehr geehrte Eltern der Schulbuskinder,                                           

durch die bundesweite Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ("Bundes-Notbremse") ergeben sich auch Änderungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie haben wahrscheinlich schon der Presse entnommen, dass im Stadtbusverkehr eine FFP2-Maske getragen werden muss. Dies gilt auch für unseren Schülerspezialverkehr. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind eine entsprechende Maske im Schulbus trägt. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen, falls Sie Ihrem Kinde diese Maske nicht umgehend zur Verfügung stellen können. Der Schulbus wird Ihr Kind trotzdem befördern, allerdings sollten Sie eine entsprechende Ausrüstung zeitnah beschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jutta Niehuis



<< Zurück