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Schulbescheinigung statt Testnachweis

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Liebe Eltern,

gestern haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Ausstellung von Schülerausweisen für uns zur Zeit noch schwierig ist. Gestern wurde von der Landesregierung nachgesteuert. Die Landesregierung legt fest, dass Schüler erst ab 15 Jahren einen Schülerausweis vorlegen müssen. Die Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind an die Schulpflicht gebunden. Wir stellen trotzdem jedem Schüler eine Schulbescheinigung zur Verfügung. Für Sie bedeutet das, dass Ihr Kind heute oder morgen die Schulbescheinigung in der Postmappe hat. So haben Sie die Sicherheit, auf Nachfrage eine Bescheinigung vorlegen zu können.

Viele Grüße aus dem Sekretariat

Kathrin Terörde



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