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Schulbescheinigung statt Testnachweis

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Sehr geehrte Eltern,

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen (Pooltestung bzw. Vorlage einer Testbescheinigung) als getestete Personen! Überall dort, wo die 3G-Regel gilt, müssen sie zukünftig nur noch einen „Schülerausweis“ vorlegen. Zurzeit verfügen wir in der Grundschule noch nicht über diese Ausweise, da Sie bisher für Grundschüler nicht relevant waren. Deshalb stellen wir auf Anfrage zunächst Schulbescheinigungen aus, die Ihre Kinder bei Bedarf vorlegen können. Sollten sich Veränderungen dieser Vorgehensweise ergeben, werden wir Ihnen dieses mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Niehuis



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